​Förderrichtlinie der SBBW Genossenschaft eG

Verfasser/ Funktion: Frank Schmigalla, 1. Vorstand
Datum: 02.04.2020

Gliederung:

1.) Präambel
2.) Grundlagen
3.) Zielsetzung
4.) unmittelbare Mitgliederförderung
5.) Ausblick

1.) Präambel

Die vorliegende Förderrichtlinie konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben aus
dem Genossenschaftsgesetz, der Satzung unserer Genossenschaft und die
Pflichten die sich aus der Mitgliedschaft im genossenschaftlichen
Prüfungsverband (DEGP eV – www.deap.de) ergeben.
Sie soll Handlungsanleitung für den Vorstand unserer Genossenschaft,
Übersicht über die Förderleistungen unserer Genossenschaft für unsere
Mitglieder und Maßstab für die konkrete Umsetzung des Förderauftrages im
Rahmender genossenschaftlichen Pflichtprüfungsein.

2.) Grundlagen

Die Verpflichtung zur unmittelbaren Mitgliederförderung ergibt sich aus 8 1
Abs. 1 Genossenschaftsgesetz.
Auf dieser Grundlage hat sich unsere Genossenschaft eine Satzung
gegeben,die die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder
sowie deren soziale und kulturellen Belange zum Inhalt hat; siehe & 1 (2)
der Satzung.
Auf der Grundlage der Geschäftsordnung des Vorstandes, die dieser
durch Unterschrift anerkannt hat, erfolgt die tatsächliche Umsetzung durch
den Vorstand in der allgemeinen Geschäftstätigkeit.
Der Vorstand unserer Genossenschaft ist außerdem an die Beschlüsse der
Generalversammlung gebunden, die einzelne Fördermaßnahmen und
deren Umsetzung betreffen.

3.) Zielsetzung

a.) Unter Förderung der Wirtschaft wird herkömmlich die Unterstützung der
Mitglieder in ihrer privaten Hauswirtschaft verstanden. Die typische
Hauswirtschaftsförderung wird daher in der Senkung der Ausgaben
gesucht. In diesem Sinne sollen die Haushalte der Mitglieder gefördert werden „durch den gemeinschaftlichen Bezug von Wirtschaftsgütern
des täglichen Bedarfs, durch die Erstellung von Wohnungen und durch
andere Maßnahmen“(einschließlich solcher zur Befriedigung ideeller,
sportlicher und kultureller Bedürfnisse), „die den Mitgliedern Ersparnisse vermitteln“; Beuthien, Kommentar zum Genossenschaftsgesetz, 16.
Auflage, $ 1, Rn. 13 mit weiteren Nachweisen
b.) Da gerade auch soziale und kulturelle Dienstleistungen zur humanen
Lebensführung gehören und am Markt Geld kosten, fördert die Genossenschaft auch insoweit mittels ihres gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes die Wirtschaft ihrer Mitglieder. Unter Wirtschaft im
Sinne von $ 1 Genossenschaftsgesetz ist also nicht nur die
Hauswirtschaft im engeren Sinne, sondern die gesamte private (der
materiellen und ideellen Daseinsvorsorge dienende) Lebenswirtschaft
zu verstehen.; Beuthien aaO.
c.) Allgemein dient die Förderrichtlinie als objektiver Maßstab für die
tatsächliche Umsetzung des Förderauftrages gegenüber den
Mitgliedern.
d.) Die Förderrichtlinie soll die Arbeit des Vorstandes erleichtern. Er muss für
die Frage nach der Umsetzung einzelner Förderdienstleistungen keine
einzelnen Beschlüsse der Generalversammlung herbeiführen.
e.) Unsere Mitglieder erhalten durch die Förderrichtlinie eine Übersicht über
die Förderdienstleistungen unserer Genossenschaft und die Abläufe bei
der tatsächlichen Umsetzung.
f.) Dem genossenschaftlichen Prüfungsverband wird die Arbeit im Rahmen
derPflichtprüfungerleichtert.

4.) unmittelbare Mitgliederförderung

In der folgenden Aufstellung, die nicht abschließend ist und jederzeit
erweitert werden kann, sind einzelne Förderleistungen im Rahmen der
naturalen Förderung derMitglieder unserer Genossenschaft aufgeführt:
– Bereitstellung von kostengünstigem Wohnraum (Erwerb, Bau, Miete,
Erbpacht);
– Schaffung von Ausbildungs-, Praktikums- und Arbeitsplätzen;
– Verschaffung von Einkaufsvorteilen bei Gütern des täglichen Bedarfs und Lebensmitteln;
– Versorgung mit gesunden und nachhaltig produzierten Lebensmitteln in Bio-Qualität, insbesondere im Rahmenvon Mitgliederessen;
– Vermittlung von Kenntnissen beim Kochen und Backen im Rahmendes
Betriebes von Gemeinschaftsküchen unter besonderer Berücksichtigung
von Allergien und Unverträglichkeiten (laktose- und glutenfrei);
– Mitgliederreisen, insbesondere zur Stärkung des Zusammenhaltes und des
Austausches unter den Mitgliedern sowie im Rahmendesinterkulturellen
Austausches mit anderen Völkern und Nationen;
– Teilnahme an Schüleraustausch und Sprachreisen, Weiterbildung und
Nachhilfe;
= Bereitstellung von Fahrzeugen (PKW, Wohnmobil, Motorrad, Moped,
Fahrrädern, e-bikes) um die Teilnahme an Fördermaßnahmensovielen
Mitgliedern wie möglich zu verschaffen;
– Ergänzung staatlicher Pflegeleistungen bei behinderten, alten und sonst
eingeschränkten Mitgliedern;

5.) Ausblick

Unsere Genossenschaft wird die zu erwartenden Überschüsse aus dem
operativen Geschäftsbetrieb für die Bildung von Rücklagen, die naturale
Förderung der Mitglieder und die Zahlung von Dividenden für die investierenden Mitglieder verwenden.
Der tatsächliche Umfang der Naturalförderung hängt daher maßgeblich vom wirtschaftlichen Erfolg unserer Genossenschaft im Markt ab.

Pasewalk, 02.04.2020 ‚
Unterschrift 1. Vorstand:

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